Aktuelles
Änderung der Trinkwasserverordnung 2011
Am 11.05.2011 hat das Bundesministerium für
Gesundheit die Erste Verordnung zur
Änderung der Trinkwasserverordnung bekanntgegeben.
Die Trinkwasserverordnung
aus dem Jahr 2001 musste in einigen Punkten an
neuere Entwicklungen angepasst
werden. Die geänderte Trinkwasserverordnung trat am
1. November 2011 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen lassen sich in 3
Schwerpunkten zusammenfassen:
1. Einführung
einer jährlichen Untersuchungspflicht auf Legionellen für Wohngebäude
Betroffen sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter
Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter
Inhalt
zwischen dem Trinkwasser- Erwaermer und der
Entnahmestelle, d.h. praktisch
alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhausern.
Damit verbunden wird die Pflicht zur
Anzeige des Bestandes von
Großanlagen zur Trinkwassererwaermung an das
Gesundheitsamt
2. Die
Verpflichtung der Anlageninhaber die Verbraucherinnen und
Verbraucher über das Vorhandensein
von Blei als Werkstoff in der
Trinkwasserverteilung zu
informieren.
Dies koennen Hausanschlussleitungen des Wasserversorgungsunternehmens
aus
Blei sein, wie auch Trinkwasser-Installationen in Gebaeuden, insbesondere
Bauteile aus Legierungen, die Blei enthalten können.
3. Für
die Trinkwasser-Installation in Gebauden fordern die neuen
Vorschriften explizit den Einsatz von geeigneten
Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von
Apparaten an die
Trinkwasser- Installation.
z.B.
Zahnarztpraxen, Lebensmittelbetriebe oder bei der Verbindung mit Nicht-
Trinkwasser- Anlagen (z.B. Wasser-Nachspeisung
von Heizungsanlagen).
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Diese Seite wurde aktualisiert am: February 07 2012 14:23:13.
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